Finanzierungsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten der Seminare des Aromakunde-Instituts für Selbstständige und Angestellte

Unsere Seminare sind ein Weiterbildungsangebot für Ihr berufliches Weiterkommen, Ihr Wohlbefinden, Ihre Kompetenz und Ihr persönliches Wachstum. Weiterbildung und Kompetenz-Zuwachs sind Wünsche und Aufgaben, die auch aus der persönlichen, beruflichen und politischen Diskussion nicht mehr wegzudenken sind.

Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Eine Auswahl von Förderprogrammen, die Sie für unsere Seminare unter Umständen in Anspruch nehmen können, finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich direkt unter den angegebenen Links, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen. Wir akzeptieren die verschiedensten Förderungen.

Wir haben den Grundsatz, dass keine Seminarteilnahme daran scheitern soll, dass sich jemand das Seminar nicht leisten kann. Wir möchten auf diese Weise vor allem Menschen in finanziellen Notlagen oder mit sehr geringem Einkommen unterstützen. Wenn das für Sie zutrifft und eine der hier genannten Möglichkeiten in Frage kommt, kommen wir Ihnen gern entgegen. Wenden Sie sich dann einfach mit einem konkreten Vorschlag
an uns.

Bis zu 500 Euro Bildungsprämie

Mit bis zu 500 Euro pro Jahr Zuschuss pro Jahr fördert die Bundesregierung Angestellte und Selbständige, die eine berufsrelevante Fortbildung besuchen (also z. B. ein Aromakunde-Seminar oder die Ausbildung zur Lebenskunde). Die Bedingungen sind angenehm einfach: Sie sind erwerbstätig und verdienen weniger als 25.600 Euro ( 51.200 Euro für Verheiratete). Alle Infos unter »http://www.bildungspraemie.info/de/101.php. Oder per Telefon: 0800 2623 000. Die Prämie wird es auf jeden Fall bis einschließlich 2011 geben, der weitere Fortbestand ist unklar. (zit. nach G. Rothaupt)

Länderförderungsprogramme bis zu 750 Euro

In verschiedenen Bundesländern gibt es Förderprogramme für Mitarbeiter von kleinen und mittleren Betrieben, z. T. auch für Selbständige. In der Regel werden unter bestimmten Voraussetzungen ca. 50 % der Fortbildungskosten bis zu einem Höchstbetrag übernommen, in einzelnen Fällen auch mehr. Die Richtlinien unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Ansprechpartner finden Sie unter den angegebenen Webadressen. Einen Überblick über Förderprogramme gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung .

Hier Links zu Förderprogrammen (zit. nach G. Rothaupt):

Brandenburg (Bildungsscheck)

Hamburg (Weiterbildungsbonus)

Hessen (Qualifizierungsscheck)

Nordrhein-Westfalen (Bildungsscheck)

Niedersachsen (IWIN)

Rheinland-Pfalz (Qualischeck)

Schleswig-Holstein (A1)


Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben in der Regel pro Jahr Anspruch auf 5 Tage Freistellung zur Teilnahme an wichtigen Bildungsveranstaltungen. Für die Jahresausbildungen in der Lebendigen Aromakunde bzw. in der Lebenskunde kann Bildungsurlaub beantragt werden. Für andere Veranstaltungen fragen Sie uns einfach. Die Detailregelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie unter »http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub.

Förderung durch Ihren Arbeitgeber

Fachliche Kompetenz, das Wissen um salutogenetische Methoden, sowie ein umfangreiches Wissen über den Einsatz ätherischer Öle am Klienten, sind Elemente, die auch in Ihrem Arbeitsumfeld geschätzt werden. Deshalb sind viele Betriebe bereit, in diesem Bereich ihre Mitarbeiter bei der Fortbildung zu unterstützen. Das beginnt bei der teilweisen Freistellung und geht bis zur kompletten Kostenübernahme. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten doch einfach darauf an. Am besten, Sie bereiten sich intensiv darauf vor und berücksichtigen im Gespräch auch die Bedürfnisse Ihres Chefs (z. B. nach Wertschätzung, Sicherheit, Effizienz, Sinnhaftigkeit). (Zit. G.Rothaupt)

Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Viele Teilnehmer und vor allem auch Selbständige können ihre Fortbildungskosten steuerlich absetzen.
Der Bundesfinanzhof (AZ VI R 44/04 und VI R 35/05) hat vor einiger Zeit, entschieden, dass Schulungen, die der Entfaltung der Persönlichkeit dienen genauso wie fachliche Schulungen steuerlich anerkannt werden können. Dass die Schulungen auch privat weiter helfen ist dabei unerheblich, wenn der private Nutzen nur ein Nebeneffekt ist. Häufig ist es sinnvoll, dem Finanzamt den Zusammenhang zum beruflichen Nutzen ausdrücklich zu erklären - allerdings besser erst auf Nachfrage. (nach G. Rothaupt)

Unsere Rabatt- und Ratenzahlungs-Möglichkeiten:

Jeder Teilnehmer, der einen weiteren Teilnehmer zu einem unserer Seminare anwirbt, erhält von uns einen Rabatt. Fragen Sie uns danach).
Nach Absprache gewähren wir auch zinsfreie Ratenzahlungen auf die Seminargebühr. Bei besonderen Härtefällen können wir individuelle Finanzierungswege vereinbaren.

Quellenangabe: G.Rothaupt, »http://www.visionenundwege.de/service/foerderung.html
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